Donnerstag, 25. Juni 2015

Genialer Coup der EU: China und Japan retten Griechenland!

All jene, die der EU bisher nur zugetraut haben, über Gurkenkrümmung und korrekte Pizzabeläge zu befinden, werden nun eines Besseren belehrt.

Der EU ist ein ganz großer Coup gelungen: Die Rettung Griechenlands wird von China und Japan übernommen, und alle schon geflossenen Gelder gehen an die jeweiligen Geberländer zurück.

Aber wie soll das gehen?

Man muss schon genau hinsehen, um die Genialität zu verstehen, die sich hinter den Plänen einer neuen EU-Verordnung verbirgt:

Die Aufhebung der Panoramafreiheit! Hierzu ein Artikel im Fotomagazin  zum besseren Verständnis.

Sollten die Pläne - was natürlich zu hoffen ist - so durchkommen, ist das Teilen der Urlaubsfotos im "öffentlichen Raum" (Facebook, Blog, Wikipedia etc.) nur noch dann straffrei, wenn Tante Erna vor einem mitgebrachten Wandschirm fotografiert wird, denn jeglicher reale Hintergrund bedarf einer
"Genehmigung durch den Inhaber der (Urheber-)Rechte am fotografierten Objekt"
Dies betrifft jedes Gebäude, jedes Kunstwerk, jeden Laternenpfahl und jeden Gullydeckel in ganz EU-Land.

Die Empörung der Unverständigen (siehe z.B. hier bei Wikipedia) ist derzeit natürlich groß. Sie sehen den großen Plan nicht:

Zur gleichen Zeit ist nämlich eine Zusatzverordnung in Arbeit, die es den EU-Zollbehörden erlaubt, die Anzahl der Selfies ausreisender Chinesen und Japaner auf deren Kameras, Tablets und Smartphones zu registrieren und einen Strafzoll in Höhe von € 0,20 je Bild zu erheben, zahlbar sofort, ansonsten kein Heimflug.

Die Anwälte haben sich natürlich eine Weile mit der Tatsache auseinandergesetzt, dass das Speichern der Bilder ja noch nicht das - strafbare - Teilen im "öffentlichen Raum" darstellt. Dieses Problem wurde aber durch den Einschub von Klausel A38 in die neue Zusatzverordnung gelöst:
"Da die strafrechtliche Verfolgung eines Nicht-EU-Bürgers nach dessen Verlassen der EU nur noch unter erschwerten Bedinungen und mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand möglich ist, wird davon ausgegangen, dass schon das reine Speichern von Bildmaterial, dessen Teilen im öffentlichen Raum (nachgenannt "TöR") eine Straftat gemäß geltenden EU-Recht darstellt, bereits der Vorbereitung einer solchen Straftat dient und daher mit besagtem Strafzoll zu belegen ist. Die Tatsache, dass gefundenes Bildmaterial zu einem späteren "TöR" dienen KÖNNTE, erfüllt in diesem Fall bereits die Voraussetzung zur Erhebung des Strafzolls."
Die Genialität dieses Plans spricht für sich selbst! Die Einnahmen aus dieser neuen Quelle werden im Laufe weniger Monate die Gesamtschulden Griechenlands auffangen können. Die Gelder der EU-Bürger (vornehmlich in Deutschland) sind gerettet. Die folgenden Einnahmen fließen in die weiteren EU-Schuldenländer.

Gerüchten zufolge denkt Präsident Putin in diesen Tagen über einen Antrag zum Beitritt Russlands in die EU nach...........




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